Studierende finden sich in einer einzigartigen, noch nie dagewesenen Situation wieder. Die
Pandemie hat in kürzester Zeit nicht nur grundlegend die Basis aller Lernumstände verändert,
sondern auch jedwede Lebensgrundlage mit sich gerissen.
Wir fordern in die Coronaverordnungen einen Nachteilsausgleich für Studierende aufzunehmen,
um so im Vergleich zu vorhergehenden „nicht Coronasemestern“ einen Ausgleich bei
Prüfungsleistungen und Arbeitsbelastungen zu schaffen.
Die Situation gestaltet sich nicht erst seit diesem Winter schwierig und einzigartig. Bibliotheken
sind zurzeit in einer Art Notbetrieb. In den besten Fällen ist es möglich, nach vorheriger
terminlicher Absprache lediglich Literatur abzuholen. Eine Literaturrecherche vor Ort, wie sie
viele Studierende immer noch zu einer Ergänzung ihrer digitalen Recherchen ausführen, ist
schlichtweg nicht möglich. Neue Studierende, also auch Neulinge in der wissenschaftlichen
Arbeit, haben nicht einmal grundlegend die Möglichkeit sich mit der Funktionalität dieser Einrichtungen
auseinanderzusetzen.
Viele Studierende sind darauf angewiesen ihren Lebensunterhalt ergänzend und in häufigen
Fällen sogar vollständig über berufliche Tätigkeiten zu finanzieren. Häufige typische Studierendenjobs
sind dabei mit der Schließung von etwa Gastronomie und Einzelhandel weggefallen.
Wer ein erhöhtes Infektionsrisiko hat ist oft gänzlich der Möglichkeiten außerhalb einer
Kreditfinanzierung beraubt. Hinzu kommt, dass die Grundlage des Lebens, vor allem für Alleinerziehende,
durch Kita- und Schulschließungen, aber auch durch die einfache Beengtheit
heimischer Situationen, so etwa auch für Studierende in Wohngemeinschaften, mit Fortschreiten
pandemiebedingter Einschränkungen, immer extremer wird.
Außerdem gibt es häufige, sowie auch nicht selten kurzfristige, Änderungen bei Terminen und
zeitlichen Rahmenbedingungen, aber auch bei grundlegenden Vorgaben, des wie und in welchem
Umfang eine Prüfungsleistung zu erbringen ist. Weiterhin wird es für alle Beteiligten
immer schwieriger klare Grenzen zwischen Freizeit und Studium zu finden und eine Entwicklung
von Stress zu präventieren.
Sicher gibt es viele weitere aktuelle Lebensumstände, die von dieser Aufzählung nicht erfasst
werden. Trotzdem sollte einem auf Grund dieser wenigen einschneidenden Tatsachen bewusstwerden,
dass Studieren in Coronazeiten nicht so wie davor ist.
Ein Nachteilsausgleich ist dafür gedacht, auf die besonderen Lebensumstände und die Möglichkeiten
einzelner Personen angemessen reagieren zu können. Lernleistungen drücken sich
nicht im Arbeitsumfang von Prüfungsleistungen aus. Alle Studierenden befinden sich in einer
einzigartigen, schwierigen und noch nie dagewesenen Situation. Man sollte ihnen nicht nur
ein Freisemester nach dem anderen gewähren, sondern eine fairere Chance geben ihre Prüfungen
zu absolvieren. Dies wäre mindestens angemessen.
Daher fordern wir ausgerichtet am Sommersemester 2019 und Wintersemester 2019/2020
einen angemessenen Nachteilsausgleich zu gewähren und die Anforderungen für Prüfungsleistungen
zu mindern.
Referat für allgemeine Studien- und Prüfungsangelegenheiten des AStA Hochschule Düsseldorf.
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