NRW-Semesterticket

An der HS Düsseldorf gibt es seit dem Sommersemester 1993 auf Initiative des damaligen AStA und auf Grundlage eines studentischen Urabstimmungsvotums ein Semesterticket. Dieses Ticket wurde erweitert und ist seit dem Wintersemester 2008/09 in ganz NRW gültig. Es kostet derzeitig 209,38 Euro, d.h. bei sechs Monaten Gültigkeit 34,00€ Euro pro Monat und ist eine begrüßenswerte Alternative zum motorisierten Individualverkehr. Erworben wird das Ticket automatisch durch die Einschreibung bzw. Rückmeldung. Das aktuelle Semesterticket besteht aus zwei Teilen. Zum einen aus dem seit 1993 existierenden VRR-Ticket (aktuell 151,98 Euro pro Semester), das im gesamten VRR-Gebiet gilt. Zum anderen aus der Erweiterung auf ein NRW-Semesterticket, das vom Studierendenparlament auf Grund­lage eines Vollversammlungs-votums beschlossen und vertraglich bis auf weiteres vereinbart wurde. Dieses NRW-Semesterticket kostet zusätzlich 57,40 Euro. Das Ticket gilt – wie der Name schon sagt – in ganz NRW. Es gelten aber außerhalb des VRR andere Modalitäten als innerhalb, z.B. bei der Mitnahme einer weiteren Person oder eines Fahrrades (siehe weiter unten).

Infos zum Semesterticket

Mit eurem Studierendenausweis haltet ihr nun also euer Semester­ticket in Händen. Ihr dürft im gesamten NRW-Gebiet nach Herzens­lust Stadtexpresse (RE/SE), Regional-bahnen (RB), U-Bahnen, Schwebebah­nen, Straßenbahnen und Busse benutzen. InterCitys dürfen nicht benutzt werden, auch nicht gegen Zahlung eines Zuschlages. Und auch die 1. Klasse nicht. Macht ihr es trotzdem, fahrt ihr ohne gültigen Fahrausweis, mit allen bekannten Folgen. Im gesamtem VRR-Gebiet dürft ihr an Werktagen ab 19 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen ganztägig eine zweite Person ab sechs Jahren (Kinder unter sechs Jahren fahren ohnehin kostenlos) auf eurem Ticket mitnehmen. Weiterhin dürft ihr während der VRR-Fahrradmit­nahme­zeiten kostenlos ein Rad mitnehmen. Mit dem VRR-Semesterticket dürft ihr ohne den Zukauf eines Zusatz­tickets in die Tarifgebiete Venlo, Nijmegen/Groesbeck, Arnheim, Zevenaar, Millingen a.d. Rijn und `s-Heerenberg fahren.

Achtung!

Das Semesterticket ist nur in Kombination mit einem „amtlichen Lichtbildausweis“ (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein etc.) gültig. Dieser muss bei Kontrollen auf Verlangen vorgezeigt werden. Das Semesterticket muss immer im Original vorgezeigt werden. Ferner ist es laut Ticketvertrag nicht zulässig, das Ticket in Folie einzuschweißen oder es zum Beispiel mittels durchsichtigem Klebeband auf Pappe oder sonst wo aufzukleben. Es darf jedoch herausnehm­bar in Klarsichthüllen gesteckt werden, muss aber auf Verlangen zur Prüfung der Echtheit des Doku­ments aus der Hülle heraus genommen werden können.

Ausnahmen und Härtefälle

Alle Studierende der HSD erwerben grundsätzlich automatisch das Ticket durch die Einschreibung bzw. Rückmel­dung, es gibt lediglich einige Aus­nahmen. Studierende bezahlen in folgenden Fällen einen reduzierten Beitrag und klären dies bei Bedarf mit dem Studierenden-Support:

  • Gasthörer*innen und Zweit­hö­rer*innen können das Semester­ticket nicht erwerben.
  • Menschen mit Behinderung, die nach dem Schwerbehindertengesetz An­spruch auf unentgeltliche Beför­derung haben und den Besitz des Beiblattes mit der zugehörigen Wertmarke nachweisen. Sie melden sich zurück, indem sie die Beschei­nigung bei der Rück­meldung vorlegen und den Studierenden­beitrag um den Preis des Tickets kürzen.
  • Studierende, die sich aufgrund ihres Studiums für ein Semester im Ausland aufhalten.
  • Auf Antrag beurlaubte Studie­rende können das Semes­ter­ticket nicht erwerben.

Möglich ist ein reduzierter Beitrag mittels „Antrag auf Befrei​ung vom VRR/NRW-Ticket“ beim Studieren­den-Support bei den Gründen:

  • Studienbedingtes Auslands­se­mester
  • Absolvierung eines Praxissemes­ters im Rahmen des Studiums, außerhalb des VRR-Gebietes
  • Erstellung der Abschlussarbeit im Semester außerhalb des VRR-Bereichs

Beim AStA kann bei folgenden Gründen ein Antrag auf Rücker­stattung gestellt werden:

  • Studierende, die aufgrund einer langfristigen Erkrankung das Ticket nicht nutzen können.
  • Studierende, die unter Einbe­ziehung von Park-and-Ride insgesamt mehr als sechs Stunden für Hin- und Rückweg benötigen.
  • Studierende mit sehr geringem Einkommen (genaueres siehe Antrag)

Alle Studierende, auf die mindestens eines der drei genannten Kriterien zutrifft, können bis zum ersten offiziellen Vorlesungstag des Se­mes­ters einen Antrag auf Rück­er­stattung stellen. Das Antrags­formular gibt es im AStA-Büro. Bei positivem Bescheid wird das Ticket entwertet und das Geld anteilig zurückgezahlt. Der Antrag muss für jedes Semester neu gestellt werden. Die Formulare gibt es zu Beginn der Rückmeldung. Finanziert werden die zusätzlich zu den im Vertragstext mit dem VRR vereinbarten Ausnahmen durch eine „Sozial­mark“ (0,51 Euro), die im Semester­beitrag an den AStA enthalten ist. Details sind in der Sozialfonds-Ordnung nachzulesen (im AStA-Büro erhältlich). Bear­beitet werden die Anträge vom studentischen Sozial­fonds-Ausschuss. Bei Fragen wendet euch an den AStA.