Hier findet ihr eine Auflistung aller dauerhaft angebotenen Leistungen des AStA.
Service
AStA-Büro
Das AStA-Büro ist von Montags bis Donnerstags
zwischen 11 und 14 Uhr geöffnet.
Das AStA-Büro ist die erste Anlaufstelle für alle studentischen Belange, die nicht durch die Fachschaftsräte abgedeckt sind. Hier kann auch Kontakt zu den einzelnen Referaten und zum Vorstand aufgenommen werden. In der Regel ist hier auch mindestens eine Person des AStA-Vorstands anzutreffen.
Neben Terminvermittlung zur anwaltlichen Erst- oder Steuerberatung, Weiterleitung an die richtige Stelle und einem offenen Ohr, bietet das AStA-Büro weitere unverzichtbare Services.
Zinsloses Darlehen
Was tun, wenn bei Kumpels durchfressen nicht ausreicht, weil bereits letztmalig die Miete angemahnt wurde oder die Rückmeldekosten anstehen? Wenn also gar nichts mehr geht: Der AStA vergibt in Notfällen bei Vorlage von Personalausweis/Pass und Student*innenausweis zinslose Darlehen bis zu 330 Euro. Näheres auf Nachfrage.
Beglaubigung
Während der Öffnungszeiten bietet das AStA-Büro gegen Vorlage des Originals und 1,00€ das Beglaubigen von Zeugnissen und anderen Schriftstücken an. Bitte bringt die Kopie mit.
Wir beglaubigen Dokumente im Zusammenhang im studentischen Zusammenhang.

english version: You can have your documents authenticated at the AStA office during the opening hours. Bring the original and a copy (1.00€ fee per document). We authenticate study related documents only.
Semesterticket-Ersatz
Studierendenausweis bzw. Semesterticket verloren? Im AStA-Büro gibt es ein Ersatz-Ticket, bis ein neuer Ausweis da ist. Bringt bitte eure Immatrikulationsbescheinigung (die aus dem OSSC reicht) und euren Ausweis mit! Allerdings ist das Ersatzticket nur im Gebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr ohne Probleme nutzbar, außerhalb kann es zu Problemen bei der Überprüfung kommen.
Notfonds
Was ist der Notfonds?
Der Notfonds ist ein vom AStA eingerichteter Topf aus Geldern der verfassten Studierendenschaft, den Studierende in nicht selbst verschuldeten Notlagen rückzahlungsfrei abrufen können.
Wer kann Gelder aus dem Notfonds beantragen?
Generell kann jede*r ordentlich immatrikulierte Studierende Gelder aus dem Notfonds beantragen. Zur Bewilligung eines Antrags ist allerdings eine Einzelfallprüfung der Notlage erforderlich.
Wie viel Geld kann aus dem Notfonds beantragt werden?
Die Richtlinien des Notfonds sehen eine Obergrenze vor, die sich immer zum aktuellen Haushaltsjahr des AStA auf den zu dieser Zeit aktuellen Bafög-Höchstsatz orientiert, genauer am Bedarfssatz für Angehörige höherer Fachschulen/Akademien/Hochschulen, die nicht bei den Eltern wohnen inkl. KV und PV Zuschuss. Dieser beträgt momentan 861,00€.
Zwei der geleisteten Beihilfen werden nicht unter dieser Obergrenze gedeckelt: die Babybeihilfe (pro Kind aktuell 258,30€) und die Beihilfe in durch höhere Gewalt verursachten Notlagen (aktuell zusätzlich 861,00€).
Wie kann ich Geld aus dem Notfonds beantragen?
Um Gelder aus dem Notfonds zu beantragen muss ein Antrag an den AStA gestellt werden. Im Antrag muss die Notlage geschildert werden in der man sich befindet. Für jeden Antrag muss immer eine gültige Studienbescheinigung (aus dem OSSC) angefügt werden. Je nach beantragter Beihilfe müssen noch zusätzliche Dokumente angefügt werden. Welche genau, findest du im Beiblatt “Hinweise”.
Wohin schicke ich den Antrag?
Den Antrag samt aller Unterlagen schickst du am besten per E-Mail an sozialreferat@asta-hsd.de.
Du kannst ihn aber auch per Post an folgende Adresse senden:
AStA Hochschule Düsseldorf
Münsterstr. 156
40476 Düsseldorf
Welche Beihilfen werden geleistet?
Geleistet werden folgende Beihilfen:
- Beihilfe nach der Geburt eines Baby
- Beihilfe bei Krankenversicherungsrückstand
- Beihilfe bei Mietrückstand
- Beihilfe bei Energiekostenrückstand
- Beihilfe in durch höhere Gewalt verursachten Notlagen
Den aktuellen Antrag, sowie weitere Informationen und Beiblätter findet ihr hier.
Anwaltliche Erstberatung
Ärger mit dem*der Vermieter*in, Nebenjob fristlos gekündigt und kein Geld für eine Rechtsberatung?
Der AStA kooperiert diesbezüglich mit der Rechtsanwaltskanzlei Altenhof & Brüninghaus mit Sitz in Velbert. So könnt Ihr eurem Recht auf die Sprünge helfen.
Im Rahmen der juristischen Erstberatung bietet Robert Altenhof, ein seit 2006 niedergelassener Rechtsanwalt, einen Tag im Monat Studierenden der Fachhochschule Düsseldorf unverbindlich und kostenlos juristischen Rat. Ihr erhaltet unter anderem eine erste Einschätzung, inwieweit Ihr zu Vertretung eurer Interessen einen Rechtsanwalt beauftragen oder euren Anspruch gerichtlich geltend machen solltet.
Die Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei sind Familienrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Straßenverkehrsrecht und allgemeines Zivilrecht sowie Verwaltungsrecht mit Schwerpunkt auf Ausländerrecht und Sozialrecht.
Zur Terminabsprache und für weitere Informationen wendet euch bitte an das AStA-Büro. In dringenden Fällen können Besprechungstermine auch individuell vereinbart werden. Wenn ihr mehr über die Rechtsanwaltskanzlei Altenhof & Brüninghaus erfahren wollt, informiert euch unter www.aba-velbert.de.
Steuerliche Erstberatung
Termin nach Vereinbarung im AStA-Büro.
NRW-Semesterticket
An der HS Düsseldorf gibt es seit dem Sommersemester 1993 auf Initiative des damaligen AStA und auf Grundlage eines studentischen Urabstimmungsvotums ein Semesterticket. Dieses Ticket wurde erweitert und ist seit dem Wintersemester 2008/09 in ganz NRW gültig. Es kostet derzeitig 209,38 Euro, d.h. bei sechs Monaten Gültigkeit 34,00€ Euro pro Monat und ist eine begrüßenswerte Alternative zum motorisierten Individualverkehr. Erworben wird das Ticket automatisch durch die Einschreibung bzw. Rückmeldung. Das aktuelle Semesterticket besteht aus zwei Teilen. Zum einen aus dem seit 1993 existierenden VRR-Ticket (aktuell 151,98 Euro pro Semester), das im gesamten VRR-Gebiet gilt. Zum anderen aus der Erweiterung auf ein NRW-Semesterticket, das vom Studierendenparlament auf Grundlage eines Vollversammlungs-votums beschlossen und vertraglich bis auf weiteres vereinbart wurde. Dieses NRW-Semesterticket kostet zusätzlich 57,40 Euro. Das Ticket gilt – wie der Name schon sagt – in ganz NRW. Es gelten aber außerhalb des VRR andere Modalitäten als innerhalb, z.B. bei der Mitnahme einer weiteren Person oder eines Fahrrades (siehe weiter unten).
Infos zum Semesterticket
Mit eurem Studierendenausweis haltet ihr nun also euer Semesterticket in Händen. Ihr dürft im gesamten NRW-Gebiet nach Herzenslust Stadtexpresse (RE/SE), Regional-bahnen (RB), U-Bahnen, Schwebebahnen, Straßenbahnen und Busse benutzen. InterCitys dürfen nicht benutzt werden, auch nicht gegen Zahlung eines Zuschlages. Und auch die 1. Klasse nicht. Macht ihr es trotzdem, fahrt ihr ohne gültigen Fahrausweis, mit allen bekannten Folgen. Im gesamtem VRR-Gebiet dürft ihr an Werktagen ab 19 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen ganztägig eine zweite Person ab sechs Jahren (Kinder unter sechs Jahren fahren ohnehin kostenlos) auf eurem Ticket mitnehmen. Weiterhin dürft ihr während der VRR-Fahrradmitnahmezeiten kostenlos ein Rad mitnehmen. Mit dem VRR-Semesterticket dürft ihr ohne den Zukauf eines Zusatztickets in die Tarifgebiete Venlo, Nijmegen/Groesbeck, Arnheim, Zevenaar, Millingen a.d. Rijn und `s-Heerenberg fahren.
Achtung!
Das Semesterticket ist nur in Kombination mit einem „amtlichen Lichtbildausweis“ (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein etc.) gültig. Dieser muss bei Kontrollen auf Verlangen vorgezeigt werden. Das Semesterticket muss immer im Original vorgezeigt werden. Ferner ist es laut Ticketvertrag nicht zulässig, das Ticket in Folie einzuschweißen oder es zum Beispiel mittels durchsichtigem Klebeband auf Pappe oder sonst wo aufzukleben. Es darf jedoch herausnehmbar in Klarsichthüllen gesteckt werden, muss aber auf Verlangen zur Prüfung der Echtheit des Dokuments aus der Hülle heraus genommen werden können.
Ausnahmen und Härtefälle
Alle Studierende der HSD erwerben grundsätzlich automatisch das Ticket durch die Einschreibung bzw. Rückmeldung, es gibt lediglich einige Ausnahmen. Studierende bezahlen in folgenden Fällen einen reduzierten Beitrag und klären dies bei Bedarf mit dem Studierenden-Support:
- Gasthörer*innen und Zweithörer*innen können das Semesterticket nicht erwerben.
- Menschen mit Behinderung, die nach dem Schwerbehindertengesetz Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben und den Besitz des Beiblattes mit der zugehörigen Wertmarke nachweisen. Sie melden sich zurück, indem sie die Bescheinigung bei der Rückmeldung vorlegen und den Studierendenbeitrag um den Preis des Tickets kürzen.
- Studierende, die sich aufgrund ihres Studiums für ein Semester im Ausland aufhalten.
- Auf Antrag beurlaubte Studierende können das Semesterticket nicht erwerben.
Möglich ist ein reduzierter Beitrag mittels „Antrag auf Befreiung vom VRR/NRW-Ticket“ beim Studierenden-Support bei den Gründen:
- Studienbedingtes Auslandssemester
- Absolvierung eines Praxissemesters im Rahmen des Studiums, außerhalb des VRR-Gebietes
- Erstellung der Abschlussarbeit im Semester außerhalb des VRR-Bereichs
Beim AStA kann bei folgenden Gründen ein Antrag auf Rückerstattung gestellt werden:
- Studierende, die aufgrund einer langfristigen Erkrankung das Ticket nicht nutzen können.
- Studierende, die unter Einbeziehung von Park-and-Ride insgesamt mehr als sechs Stunden für Hin- und Rückweg benötigen.
- Studierende mit sehr geringem Einkommen (genaueres siehe Antrag)
Alle Studierende, auf die mindestens eines der drei genannten Kriterien zutrifft, können bis zum ersten offiziellen Vorlesungstag des Semesters einen Antrag auf Rückerstattung stellen. Das Antragsformular gibt es im AStA-Büro. Bei positivem Bescheid wird das Ticket entwertet und das Geld anteilig zurückgezahlt. Der Antrag muss für jedes Semester neu gestellt werden. Die Formulare gibt es zu Beginn der Rückmeldung. Finanziert werden die zusätzlich zu den im Vertragstext mit dem VRR vereinbarten Ausnahmen durch eine „Sozialmark“ (0,51 Euro), die im Semesterbeitrag an den AStA enthalten ist. Details sind in der Sozialfonds-Ordnung nachzulesen (im AStA-Büro erhältlich). Bearbeitet werden die Anträge vom studentischen Sozialfonds-Ausschuss. Bei Fragen wendet euch an den AStA.
Techniker Krankenkasse
Die Techniker Krankenkasse bietet für euch unverbindliche, kostenlose und kassenübergreifende Beratung (auch für privat Versicherte) im AStA-Büro an.
TK-Sprechtag im AStA-Büro der HS D Gebäude 3
Donnerstags zwischen 11:00 und 13:00 Uhr statt (und täglich nach Vereinbarung) im AStA-Büro.
23. und 30 März und dann ab 20. April bis 15. Juni. (Osterferien kein Sprechtag)
Beratung zu folgenden Themen:
- Gesund studieren
- Versicherungsbeiträge
- Familienversicherung
- Geld verdienen im Studium
- Familien- oder Studierendenversicherung
- Krankenversicherung im Auslandssemester
- und den optimalen Übergang vom Studium zum Berufsleben
- u.v.m.
The Techniker Krankenkasse offers you a free consultation concerning all problems round about health insurance during you study and stay in Germany. Internships, students jobs an further information for the first steps after your degree.
Consultation hours are thursdays between 11 am and 1 pm (and by arrangement).
Gesund studieren mit der TK
· Stress-Navigator
Stress vermeiden und entspannter durch den Alltag kommen – wir kennen die richtigen Strategien.
· Fit im Home-Office: Tipps und Übungen gegen den Bewegungsmangel
Mit diesen Übungen bleibst Du fit und entspannt
· Brain Food statt Tiefkühlpizza
Hier erfährst du, wie du dich auch mit schmalem Budget im stressigen Studienalltag ausgewogen ernährst.
· WOOP lernen im Online-Kurs
Abnehmen, mehr Sport treiben, beruflich durchstarten und Beziehungen verbessern: mit dem richtigen Werkzeug zur Selbstmotivation kann es gelingen. Entdecke mit WOOP eine einfache, praktikable und wissenschaftlich erforschte Methode, mit der Du deine inneren Hindernisse auf dem Weg zu Deinen Zielen überwindest.
Kontakt
Techniker Krankenkasse
Kristina Langer
Hochschulberaterin
Telefon: 040 – 460 65 10 92 14
Mobil: 01 51 – 14 53 49 89
E-Mail: kristina.langer@tk.de
Visitenkarte | Die Techniker (tk.de) / kontakt / kristina.langer
Freiraum
Der Freiraum ist der Mehrzweck- und Veranstaltungsraum des AStA.
Hier bietet der AStA ein buntes Programm an. Die Mail-Adresse für
Buchungsanfragen sowie den Belegungs-Kalender findest du hier.