Das Deutschlandsemesterticket ermöglicht Studierenden der Hochschule Düsseldorf die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs in ganz Deutschland. Das Ticket gilt jeweils für das Semester, in dem Du an der HSD immatrikuliert bist, und wird als digitales Ticket bereitgestellt.
Das Ticket wird grundsätzlich automatisch mit der Einschreibung beziehungsweise Rückmeldung erworben. Für die Nutzung ist kein zusätzlicher Antrag erforderlich. Das Deutschlandsemesterticket gilt ausschließlich während der bestehenden Immatrikulation. Bei einer Exmatrikulation während des laufenden Semesters endet die Fahrberechtigung mit dem Zeitpunkt der Exmatrikulation.
Wichtig: Gasthörer*innen und Zweithörer*innen sowie beurlaubte Studierende können das Semesterticket nicht erwerben.
Abruf des Tickets
- Das Ticket kann über die Ticket-App der HSD mit euren Hochschulzugangsdaten abgerufen und in der Wallet Eures Smartphones gespeichert werden.
- Für Studierende ohne mobiles Endgerät gibt es eine Alternativlösung.
Meldet Euch dafür per E-Mail an: ticket@astahsd.de - Das Ticket ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein) gültig und muss bei Fahrten auf Verlangen vorgezeigt werden.
Nach erfolgreicher Einschreibung oder Rückmeldung kannst Du Dein Deutschlandsemesterticket über die Ticket-App der HSD abrufen.
Die Anmeldung erfolgt mit Deinen Hochschulzugangsdaten. Dabei wird automatisch geprüft, ob für Dich eine gültige Ticketberechtigung besteht.
Deutschlandsemesterticket der HSD abrufen
Das Ticket kannst Du anschließend in der Wallet Deines Smartphones speichern und bei einer Kontrolle digital vorzeigen.
Zusätzlich benötigst Du einen amtlichen Lichtbildausweis, zum Beispiel einen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein.
Dieser muss bei einer Kontrolle ebenfalls vorgezeigt werden.
Das Ticket kann erst ab dem ersten Tag des jeweiligen Semesters aktiviert und in der Wallet gespeichert werden.
Gültigkeit und Kosten
Das Deutschlandsemesterticket gilt deutschlandweit im öffentlichen Nahverkehr für das jeweilige Semester für die Zeit der Immatrikulation. Mit einer Exmatrikulation im laufenden Semester endet die Fahrberechtigung zum Exmatrikulationszeitpunkt.
Das Deutschlandsemesterticket wird über den Semesterbeitrag finanziert. Der konkrete Beitrag kann sich ändern und wird jeweils im Rahmen des Semesterbeitrags ausgewiesen.Das Ticket gilt deutschlandweit im öffentlichen Nahverkehr. Es ersetzt das frühere VRR beziehungsweise NRW Semesterticket. Eine kostenlose Mitnahme weiterer Personen oder eines Fahrrads ist mit dem Deutschlandsemesterticket nicht enthalten.
Der Preis beträgt aktuell rund 29,40 € pro Monat.
Hinweis: Das Deutschlandsemesterticket hat 2024 das bisherige VRR-Ticket abgelöst und damit entfiel die Mitnahme einer zweiten Person und die Fahrradmitnahme zu bestimmten Zeiten. Für Radfahrende empfiehlt sich alternativ der Service von Düsselbike, der Studierenden eine Stunde kostenlose Nutzung bietet.
Erhalt des Tickets
Nach erfolgreicher Immatrikulation oder Rückmeldung könnt ihr das Ticket über einen allgemeinen Link herunterladen und in der Wallet auf dem Mobiltelefon speichern. Bei Anmeldung über den Link erfolgt eine automatische Überprüfung, ob eine Ticketberechtigung für das entsprechende Semester vorliegt. Sollten Ihr ordnungsgemäß zurückgemeldet sein (ob Ihre Rückmeldung erfolgte, können Ihr im HSD eCampus im Bereich “Studienservice” kontrollieren) und der Ticketbezug trotzdem gesperrt sein, wenden Euch sich bitte an Euer Studienbüro. Gültig wird ein Ticket erst ab dem ersten Tag des jeweiligen Semesters und kann auch erst ab diesem Tag in Euer Wallet gespeichert werden.
Ausnahmen UND Befreiung
Das Deutschlandsemesterticket ist als Solidarmodell organisiert. Eine Befreiung ist daher nur in bestimmten Fällen möglich und muss in der Regel mit Antrag über den HSD eCampus beantragt werden.
Außer bei Beurlaubung sind diese Gründe insbesondere:
- Auslandssemester, das im Studienverlauf vorgesehen ist (Auslandsaufenthalt muss mindestens drei Monate andauern)
- Studienförderndes Auslandssemester (Erwerb von Leistungen im Ausland, Auslandsaufenthalt muss mindestens drei Monate andauern)
- Ableistung eines Pflichtpraktikums im Ausland (Das Praktikum muss laut Studienverlaufsplan abgeleistet werden, Auslandsaufenthalt muss mindestens drei Monate andauern)
- Langfristige Erkrankung oder Reiseunfähigkeit von mindestens drei Monaten im Semester (Nachweis mit ärztlichem Attest im Voraus)
Nicht dazu gehören freiwillige Praktika oder sonstige Auslandsaufenthalte.
Studierende Schwerbehinderte, die nach dem SGB IX Anspruch auf Beförderung haben und im Besitz des Beiblattes mit der zugehörigen Wertmarke sind, können sich ebenfalls vom Ticket befreien lassen. Wendet Euch in diesen Fällen zu Studienbeginn an Euer Studienbüro. Das jeweilige Studienbüro hinterlegt dann Eure Befreiung für die gesamte Dauer des Studiums. Die Formulare sind im AStA-Büro erhältlich.
Alle Studierenden, auf die mindestens eines der drei genannten Kriterien zutrifft, können bis zum ersten offiziellen Vorlesungstag des Semesters einen Antrag auf Rückerstattung stellen. Bei positivem Bescheid wird das Ticket entwertet und das Geld anteilig zurückgezahlt. Der Antrag muss für jedes Semester neu gestellt werden. Finanziert werden die zusätzlich zu den im Vertragstext mit dem VRR vereinbarten Ausnahmen durch einen kleinen Betrag im Semesterbeitrag. Details dazu findet ihr in der Sozialfonds-Ordnung.
Wichtig: Befreiungen und Rückerstattungen müssen für gewöhnlich für jedes Semester erneut beantragt werden. Informiere Dich daher frühzeitig über die jeweiligen Voraussetzungen und Fristen.
Fragen und Unterstützung
Bei Fragen zum Abruf, zur Nutzung, zu Ausnahmen oder zur Datenverarbeitung wendet Euch an:
ticket@astahsd.de oder direkt an das AStA-Büro.
Wie bekomme ich mein Deutschlandsemesterticket?
Das Ticket wird automatisch bereitgestellt. Du kannst es über die Ticket-App der HSD mit Deinen Hochschulzugangsdaten abrufen.
Wann kann ich mein Ticket abrufen?
Das Ticket kann ab dem ersten Tag des jeweiligen Semesters aktiviert und in der Wallet gespeichert werden.
Mein Ticket wird nicht angezeigt. Was kann ich tun?
Prüfe zuerst im eCampus, ob Deine Rückmeldung vollständig verarbeitet wurde. Nach Zahlungseingang kann die Bearbeitung noch 1 bis 3 Tage dauern.
Was mache ich, wenn mein Ticket weiterhin nicht funktioniert?
Wende Dich mit Deiner Studienbescheinigung und Screenshots aus eCampus und dem RIDE Campusportal an ticket@astahsd.de.
Was muss ich bei einer Kontrolle vorzeigen?
Dein digitales Deutschlandsemesterticket und einen amtlichen Lichtbildausweis, zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder Führerschein.
Kann ich das Ticket auf meinem Smartphone speichern?
Ja. Du kannst Dein Ticket in der Wallet Deines Smartphones speichern.
Gilt das Ticket in ganz Deutschland?
Ja. Das Deutschlandsemesterticket gilt im öffentlichen Nahverkehr in ganz Deutschland.
Wer kann kein Deutschlandsemesterticket erhalten?
Gasthörer*innen, Zweithörer*innen und beurlaubte Studierende können grundsätzlich kein Ticket erhalten.
Kann ich mich vom Ticket befreien lassen?
Eine Befreiung ist nur in bestimmten Fällen möglich, zum Beispiel bei einem längeren Auslandsaufenthalt oder einer längerfristigen Erkrankung.
Was passiert mit meinem Ticket bei einer Exmatrikulation?
Mit der Exmatrikulation endet die Gültigkeit des Deutschlandsemestertickets.
Was mache ich, wenn ich kein Smartphone habe?
Wenn Du kein geeignetes Smartphone nutzen kannst, kannst Du Dich an ticket@asta-hsd.de wenden.
Probleme beim Abruf?
Wenn Dein Ticket trotz erfolgter Rückmeldung nicht abgerufen werden kann, kannst Du zunächst einige Punkte überprüfen. Kannst Du Dich mit Deinem Hochschulaccount im eCampus anmelden? Gibt es bereits bei der Anmeldung oder Authentifizierung Probleme? Wenn die Anmeldung funktioniert und Deine Rückmeldung im eCampus angezeigt wird, versuche den Abruf des Tickets noch einmal über einen privaten beziehungsweise Inkognito Browser.
Sollte das Ticket anschließend weiterhin nicht abrufbar sein, kannst Du Dich an den AStA wenden. Damit wir das Problem möglichst schnell nachvollziehen und an unsere Vertragspartner weitergeben können, benötigen wir in der Regel Deine aktuelle Studienbescheinigung, einen Screenshot der im eCampus aufgeführten Zahlung für das Semesterticket sowie einen Screenshot der Fehlermeldung beziehungsweise Anzeige im RIDE Campusportal. Falls Du bereits eine Supportanfrage im RIDE Campusportal gestellt hast, benötigen wir außerdem die entsprechende Auftragsnummer.
Bitte sende diese Informationen an ticket@astahsd.de. Wir prüfen den Fall und leiten die notwendigen Informationen gegebenenfalls an die zuständigen Stellen weiter.
Wer kann das Ticket nicht erwerben?
Gasthörer*innen, Zweithörer*innen und beurlaubte Studierende können grundsätzlich kein Deutschlandsemesterticket erwerben.
Darüber hinaus gibt es bestimmte Fälle, in denen eine Befreiung vom Semesterticket oder eine Rückerstattung des Beitrags möglich ist.
Da hierfür bestimmte Voraussetzungen und Fristen gelten, sollte der jeweilige Antrag rechtzeitig gestellt werden.
Datenschutz
Für die Bereitstellung des digitalen Deutschlandsemestertickets werden bestimmte personenbezogene Daten verarbeitet. Die Hochschule übermittelt hierfür die erforderlichen Daten an die am Ticketverfahren beteiligten Vertragspartner und Dienstleister.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten findest Du in den jeweiligen Datenschutzhinweisen der HSD und der Rheinbahn.
Informationen zur Datenverarbeitung der HSD
Datenschutzinformationen der Rheinbahn zum Deutschlandsemesterticket
Vertragspartner
Vertragspartner mit dem Verkehrsverbund für das Semesterticket ist der AStA der Hochschule, auf dessen Webseiten finden sich auch weitere Hinweise und Informationen zum Ticket.
Übermittlung personenbezogener Daten
Die Rheinbahn als Vertragspartner der Studierendenschaft hat mit der Bereitstellung der digitalen Tickets die Digital H GmbH mit der Onlinebereitstellung über RIDE Ticketing beauftragt. Dazu übermittelt die HSD beim Abruf des Tickets nach der Anmeldung mit dem HSD Account für die Studierendenschaft eine individuelle Kennung, den Namen, das Geburtsdatum und die Ticketberechtigung an die Rheinbahn, die diese Daten von RIDE Ticketing verarbeiten lässt.
Diese Datenübermittlung erfolgt zur Erfüllung der Aufgaben der Hochschule und der Studierendenschaft auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 e) DSGVO i.V.m. § 15 Abs. 4 Nr. 1 und § 53 Abs. 2 Nr. 5 HG.
Weitere grundsätzliche Informationen zur Verarbeitung von Studierendendaten durch die HSD
und Datenschutzinformationen zur Datenverarbeitung durch die Rheinbahn
Zur Verarbeitung Ihrer Daten zur Bereitstellung des Tickets durch die Rheinbahn erhaltet Ihr auch Informationen von der Rheinbahn im Rahmen des Anmeldeprozesses.
