Semesterticket


Nach langen und zähen Verhandlungen und unter dem Druck der Studierendenvertretungen haben sich Bund und Länder endlich zu einer
Deutschland-Ticket-Lösung für Studierende durchringen können.


Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Deutschland-Semesterticket startet zum Sommersemester 2024
  • Im SoSe ’24 handelt es sich dabei für Studierende der HSD voraussichtlich vorerst um ein digitales Ticket über den Dienstleister Ride.
    Das Ticket kann über den Browser abgerufen werden und auf digitalen Endgeräten vorgezeigt werden.
    Alternativ kann das Ticket auch in Wallet-Apps heruntergeladen und dort präsentiert werden.
    Für Studierende ohne digitales Endgerät haben wir eine Alternativlösung entwickelt, wendet euch bitte per Mail an ticket[ät]asta-hsd.de.
  • Das D-Semesterticket gilt wie das Deutschlandticket in ganz Deutschland*
  • Das D-Semesterticket soll immer 60% des regulären Deutschlandtickets kosten,
    aktuell also 29,40€ pro Monat
  • Im Vergleich: Bisher bezahlen Studierende der HSD 36,67€ pro Monat für
    VRR + NRW-Ticket
  • Achtung: Die Zusatzfunktionen der Fahrrad- und Personenmitnahme fallen weg!
  • Ein Verbleib im alten Tarif ist nicht rechtssicher möglich, daher der Wechsel.
  • Das Semesterticket ist nur in Kombination mit einem „amtlichen Lichtbildausweis“ (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein etc.) gültig. Dieser muss bei Kontrollen auf Verlangen vorgezeigt werden. Das Semesterticket muss immer im Original vorgezeigt werden.

Wir bedauern den Wegfall der Mitnahme-Möglichkeit, aber freuen uns über
die finanzielle Entlastung der Studierenden und die Möglichkeit das Ticket
in ganz Deutschland zu nutzen.

Für Radfahrende: Wenn ihr euer Rad künftig nicht mehr mitnehmen könnt,
können wir euch die Räder von Nextbike ans Herz legen, die ihr als HSD-Studierenden
eine Stunde lang kostenlos nutzen könnt. Alle Infos dazu findet ihr hier.

Ausnahmen und Härtefälle

Alle Studierende der HSD erwerben grundsätzlich automatisch das Ticket durch die Einschreibung bzw. Rückmel­dung, es gibt lediglich einige Aus­nahmen. Studierende bezahlen in folgenden Fällen einen reduzierten Beitrag und klären dies bei Bedarf mit dem Studierenden-Support:

  • Gasthörer*innen und Zweit­hö­rer*innen können das Semester­ticket nicht erwerben.
  • Menschen mit Behinderung, die nach dem Schwerbehindertengesetz An­spruch auf unentgeltliche Beför­derung haben und den Besitz des Beiblattes mit der zugehörigen Wertmarke nachweisen. Sie melden sich zurück, indem sie die Beschei­nigung bei der Rück­meldung vorlegen und den Studierenden­beitrag um den Preis des Tickets kürzen.
  • Studierende, die sich aufgrund ihres Studiums für ein Semester im Ausland aufhalten.
  • Auf Antrag beurlaubte Studie­rende können das Semes­ter­ticket nicht erwerben.

Möglich ist ein reduzierter Beitrag mittels „Antrag auf Befrei​ung vom VRR/NRW-Ticket“ beim Studieren­den-Support bei den Gründen:

  • Studienbedingtes Auslands­se­mester

Beim AStA kann bei folgenden Gründen ein Antrag auf Rücker­stattung gestellt werden:

  • Studierende, die aufgrund einer langfristigen Erkrankung das Ticket nicht nutzen können.
  • Studierende mit sehr geringem Einkommen (genaueres siehe Antrag)

Alle Studierende, auf die mindestens eines der drei genannten Kriterien zutrifft, können bis zum ersten offiziellen Vorlesungstag des Se­mes­ters einen Antrag auf Rück­er­stattung stellen. Das Antrags­formular gibt es im AStA-Büro. Bei positivem Bescheid wird das Ticket entwertet und das Geld anteilig zurückgezahlt. Der Antrag muss für jedes Semester neu gestellt werden. Die Formulare gibt es zu Beginn der Rückmeldung. Finanziert werden die zusätzlich zu den im Vertragstext mit dem VRR vereinbarten Ausnahmen durch eine „Sozial­mark“ (0,51 Euro), die im Semester­beitrag an den AStA enthalten ist. Details sind in der Sozialfonds-Ordnung nachzulesen (im AStA-Büro erhältlich). Bear­beitet werden die Anträge vom studentischen Sozial­fonds-Ausschuss. Bei Fragen wendet euch an den AStA.

*die Gemeinde Stendal hatte im November 2023 beschlossen, einige Linien des ÖPNV im Landkreis ab Januar 2024 nicht mehr kostenfrei für Besitzerinnen des Deutschlandtickets zur Verfügung zu stellen. Diese Entscheidung steht aktuell noch im Stadtrat zur Debatte.