Studentische Selbstverwaltung

Das Hochschulgesetz NRW sieht vor, dass die Studierendenschaft sich selbst verwaltet. Die Organisation und Abwicklung der regulären Geschäfte erfolgt also nicht etwa durch das Präsidium der Hochschule, sondern durch studentische Vertreter*innen, die aus der Mitte der Studierendenschaft gewählt werden.

Solltet ihr konkrete Fragen zur Organisationsstruktur haben, stellt eure Fragen gerne an vorsitz@asta-hsd.de oder meldet euch bei unserem Referat für Hochschulpolitik.

Allgemeiner Studierendenausschuss

Der AStA ist der Allgemeine Studierendenausschuss, das ausführende Organ der Studierendenschaft. Er leitet die Geschäfte der Studierendenschaft und führt die Beschlüsse des Studierendenparlaments aus (dazu mehr weiter unten) und vertritt die Studierenden nach innen und außen.

Zusammensetzung

Der AStA gliedert sich in den AStA-Vorstand, die AStA-Referate und die autonomen Referate. Hinzu kommen zeitlich begrenzte Projektstellen.

Der Vorstand

Der AStA-Vorstand wird vom Studierendenparlament gewählt.

Vorstandsmitglieder bekleiden im Gegensatz zu den AStA-Re­fe­ren­t*innen „ganze“ Stellen, d.h. seine derzeitig vier Mitglieder widmen sich über einen bestimmten Zeitraum (in der Regel ein Jahr) nahezu fulltime der AStA-Arbeit.

Ihre Aufgaben bestehen zur Zeit im Wesentlichen aus:

  • der Koordination des Gesamt-AStA
  • der Unterstützung der Fachschaftsräte
  • dem Arbeitsgebiet Hochschulpolitik
  • der Geschäftsführung
  • der Außenvertretung

Darüber hinaus ist jedes Mitglied für mehrere inhaltliche Arbeitsfelder zuständig und arbeitet in diesen Bereichen mit den zuständigen AStA-Referent*innen zusammen. Diese AStA-Referent:innen werden dem StuPa vom AStA-Vorstand vorgeschlagen. Die Mitglieder des Vorstandes erhalten eine Vergütung, die sich zum Zeitpunkt des Beschlusses (August 2019) am BAföG-Höchstsatz orientierte.

Aktuell stehen dem AStA gleichberechtigt vor:

  • Matthias Görres
  • Chiara Güsgen
  • Laura Luyten
  • Niklas Rother

Ihr erreicht den AStA-Vorstand per Mail an vorsitz@asta-hsd.de

AStA-Referate

Zur Bewältigung diverser Tätigkeiten hat das StuPa AStA-Referate eingerichtet. AStA-Referent*innen erhalten eine Aufwandsentschädigung. Teilweise sind den Referaten studentische Arbeitskreise angegliedert.

Weitere Informationen über die AStA-Referate und ihre Arbeitsschwerpunkte findet ihr auf den entsprechenden Referats-Seiten.

Autonome Referate

Im Gegensatz zu den regulären AStA-Referaten, die vom Studierendenparlament gewählt werden, werden die Referent*innen der autonomen Referate direkt von der entsprechenden Statusgruppe auf einer sogenannten Wahl-Vollversammlung gewählt. Die Wahl-Vollversammlung findet immer kurz nach Beginn der neuen StuPa-Legislaturperiode statt und wird auf social media und per Mail an alle Studierenden kommuniziert. Alle Personen, die sich der Statusgruppe zugehörig fühlen, sind eingeladen teilzunehmen.

Aktuell gibt es an der HSD folgende autonome Referate

  • Queer-Referat
  • People of Color-Referat
  • Frauen-Referat

Weitere Informationen über die autonomen Referate und ihre Arbeitsschwerpunkte findet ihr auf den entsprechenden Referats-Seiten.

Projektstellen

Projektstellen sind mit Referaten zu vergleichen, die Arbeit von Projektstellen fokussiert sich allerdings stärker auf ein konkretes Projekt oder eine konkrete Problemstellung. Projektstellen sind zudem zeitlich und personell begrenzt.

Studierendenparlament

Das Studierendenparlament (kurz StuPa) ist das oberste beschlussfassende Gremium der Studierendenschaft. Es wird von allen Ersthörer*innen bei den studentischen Wahlen gewählt.

Das StuPa wählt daraufhin den AStA-Vorstand, und überwacht sein Handeln. Desweiteren werden verschiedene Arten von Anträgen im Studierendenparlament besprochen und Beschlüsse gefasst, für deren Umsetzung dann der AStA zuständig ist.

Das StuPa beschließt alle wichtigen Ordnungen und Regelungen der verfassten Studierendenschaft und gibt sich selbst eine Geschäftsordnung.

Die Sitzungen des StuPa finden in der Regel monatlich statt und teilen sich in einen öffentlichen und einen nicht-öffentlichen Teil. Personalangelegenheiten werden aus Datenschutzgründen in der nicht-öffentlichen Sitzung besprochen.

Aktuelle Protokolle sind hier zu finden.

StuPa-Präsidium

Das StuPa-Präsidium leitet das Studierendenparlament, die Sitzungen und kümmert sich um den organisatorischen Ablauf.

Aktuell besteht das Präsidum aus:

  • Nils Lüthje / StuPa-Präsident
  • Jule Harz / stellvertretende StuPa-Präsidentin

Ausschüsse des StuPa

Für besondere Aufgaben bildet das StuPa auf der konstituierenden Sitzung gewisse Ausschüsse. So ist etwa der Kassenprüfungsausschuss für die Überprüfung der Kassenbestände des AStA zuständig und der Sozialfonds-Ausschuss wird bei Entscheidungen zu Sozialfonds-Fragen hinzugezogen.

Weitere Informationen zu den Ausschüssen des StuPa findet ihr in der Geschäftsordnung.

Fachschaftsräte

Was der AStA für die Gesamt-Studierendenschaft ist, das sind die Fachschaftsräte (kurz FSRs) für die einzelnen Fachschaften.

Sie werden in den studentischen Wahlen von den Studierenden (Ersthörer*innen) des jeweiligen Fachbereiches gewählt

Sie haben die Belange ihrer Mitglieder in Hochschule und Gesellschaft sowie die fachlichen, kulturellen und sozialen Belange ihrer Mitglieder wahrzunehmen. Darunter fallen zum Beispiel Vertretung gegenüber Dozierenden oder dem Dekanat oder auch Veranstaltungen zur Verknüpfung der Fachschaft. Eine genaue Auflistung der Aufgaben ist FSRs ist unter §53 (2) des Hochschulgesetzes NRW zu finden.

In vielen Fachbereichen ist der Fachschaftsrat auch für die Ausrichtung der Erstsemester-Einführungen (kurz Ersti-Woche) zuständig.

Genau wie der AStA können sich auch Fachschaftsräte durch von ihnen benannte Referent*innen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen lassen.

Fachschaftsräte-Konferenz

Die Fachschaftsräte-Konferenz (kurz FSRK) ist ein Koordinationsgremium.

Unter Leitung des Fachschaften-Referats oder des AStA-Vorstands kommen in diesem Gremium regelmäßig Vertreter*innen aller Fachschaftsräte zusammen und tauschen sich über die aktuelle Lage und gemeinschaftliche Bestrebungen aus.

So wird traditionell etwa der gemeinschaftlich veranstaltete Teil der Ersti-Woche (Get-Together, Party, etc.) in der FSRK abgestimmt, gelegentlich werden auch dem StuPa oder dem Hochschulpräsidium Impulse gegeben.

Fachschafts-Vollversammlung

Was die Vollversammlung für die Gesamt-Studierendenschaft ist, ist die Fachschafts-VV für die Studierenden der Fachschaft.

Auch hier können Beschlüsse gefällt werden, an die sich der entsprechende Fachschaftsrat zu halten hat.

Welche Regeln für die Einberufung einer Fachschaftsvollversammlung gelten ist in der Satzung der Studierendenschaft festgeschrieben.

Vollversammlung

Die Vollversammlung ist das höchste beschlussfassende Organ der Studierendenschaft.

Wie der Name bereits vermuten lässt handelt es sich dabei um eine Versammlung, bei der alle Studierenden der Hochschule zusammenkommen können, um sich zu informieren, eine gemeinsame Meinungsbildung vorzunehmen und Beschlüsse zu fassen.

Beschlüsse einer Vollversammlung sind, soweit rechtlich einwandfrei, auch für das StuPa bindend.

Welche Regeln für die Einberufung einer Vollversammlung gelten ist in der Satzung der Studierendenschaft festgeschrieben.

Studentische Wahlen

Bei den studentischen Wahlen werden das Studierendenparlament und die Fachschaftsräte gewählt. Verantwortlich für die Durchführung dieser Wahl ist der vom Studierendenparlament eingesetzte Wahlausschuss. Näheres zum Ablauf der Wahl regelt die Wahlordnung.

Akademische Wahlen

Abseits der rein studentischen Gremien gibt es noch eine Reihe weiterer Organe an der Hochschule, in denen studentische Stimmen gehört werden sollten und müssen. Dazu zählen:

  • Senat
  • Fachbereichsräte
  • Gruppenvertretungen
  • zentrale Gleichstellungsbeauftragte
  • Stellvertreterinnen der Gleichstellungsbeauftragten
  • Gleichstellungskommission
  • Mitglied der Stelle der Belange studentischer Hilfskräfte
  • Vertretung der Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen

In den meisten dieser Gremien sind auch studentische Mitglieder vorgesehen, die dementsprechend natürlich auch von den Studierenden der Hochschule gewählt werden. Analog dazu wählen auch die Professor*innen, die Mitarbeiter*innen aus der Verwaltung und alle anderen Gruppen entsprechend ihre Vertreter*innen. Die Wahl der studentischen Vertreter*innen in akademischen Gremien findet jährlich statt, während die anderen Mitglieder dieser Gremien alle zwei Jahre gewählt werden. Die Durchführung der akademischen Wahlen obliegt der Hochschule, genauer gesagt dem Wahlausschuss der Hochschule.

Weitere Infos zu den akademischen Wahlen sowie die Wahlbekanntmachungen findet ihr hier.

Glossar

AStA
Allgemeiner Studierendenausschuss
Fachschaft
alle Studierenden eines Fachbereiches
Fachschaftsrat
von der Fachschaft bei den studentischen Wahlen gewählte Vertretung
FSRK
Fachschaftsräte-Konferenz (Koordinationsgremium aller Faschschaftsräte)
Haushaltsplan
Aufstellung aller Finanzposten, Einnahmen und Ausgaben des AStA. Erstellt vom Finanzreferat, beschlossen vom StuPa
StuPa
Studierendenparlament
Studierendenschaft
alle Studierenden einer Hochschule. Im Sinne der Wahlberechtigung nur Ersthörer*innen.