UPDATE 13.04: Überbrückungshilfe des BMBF bis September verlängert!
Viele Studierende haben aufgrund der aktuellen Situation große finanzielle Probleme:
Im Folgenden möchten wir über die möglichen Hilfen informieren, die ihr als betroffene Studierende in Anspruch nehmen könnt.
(Diese Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wird laufend aktualisiert.)
Generelle Unterstützungen
Arbeitslosengeld II beantragen
(NEU) Corona-Härtefallfonds der Stadt Düsseldorf
(NEU) Überbrückungshilfe für Studierende
Kredite für Studierende
- 100-650€ / Monat
- Voraussetzungen:
- Alter zwischen 18 und 44 Jahren
- Deutsche Staatsangehörigkeit, EU-Staatsangehörigkeit, Bildungsinländer*innen
- Bachelor, Master, Promotion
- eigenes Konto
- ab dem 6. Semester min 50% bzw. 90 ECTS
Darlehenskasse der Studierendenwerke e.V.
- bis 1.000€ im Monat, insgesamt max 12.000 €
- Voraussetzungen:
- Alter und Semester sind nicht relevant
- nur für Studierende, die wirtschaftlich „unterstützungsbedürftig“ sind
- Bachelor, Master
- Bürgschaft
- schriftliche Erklärung über Einkommen und Vermögen
Hilfe für Selbstständige & Kleinunternehmer
Soforthilfe für Solo-Selbständige und Kleinstbetriebe (Bundesministerium für Wirtschaft)
- 9.000 €
- Voraussetzungen:
- Alle Voraussetzungen unter: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020
Mitglieder der Künstlersozialkasse
- 2.000 €
- Voraussetzungen:
- Mitgliedschaft in der KSK
- Nachweisbare Honorarausfälle
BAföG
FAQ zu BAföG in der Corona-Krise
Notfonds des AStA der Hochschule Düsseldorf
Alle aktuellen Informationen findet ihr im neuen Beitrag zum Notfonds und direkt im FAQ zum Notfonds.