Der allgemeine Studierendenausschuss (kurz AStA) vertritt die Studierendenschaft, führt die Beschlüsse des Studierendenparlaments aus und erledigt die laufenden Geschäfte. Der AStA ist in verschiedene (autonome) Referate, Projektstellen und den Vorstand gegliedert, richtet kulturelle & politische Veranstaltungen aus, ist die erste Anlaufstelle bei Problemen Studierender und bietet vielseitige Services. Weitere Informationen zur studentischen Selbstverwaltung findest du hier.
Das Semester-Ticket erhaltet ihr digital mit Einschreibung bzw. Rückmeldung zum kommenden Semester.
Alle Infos dazu hier: Das Semesterticket
Das Semesterticket ist nur in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.
Da es sich beim Semesterticket um ein Solidarmodell handelt (vergleichbar mit den gesetzlichen Krankenkassen), erwerben grundsätzlich alle Studierenden der HSD automatisch das Ticket durch die Einschreibung bzw. Rückmeldung. Es gibt lediglich einige Ausnahmen. Studierende bezahlen in folgenden Fällen einen reduzierten Beitrag und klären dies bei Bedarf mit dem Studierenden-Support:
* Gasthörer*innen und Zweithörer*innen können das Semesterticket nicht erwerben.
* Menschen mit Behinderung, die nach dem Schwerbehindertengesetz Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben und den Besitz des Beiblattes mit der zugehörigen Wertmarke nachweisen. Sie melden sich zurück, indem sie die Bescheinigung bei der Rückmeldung vorlegen und den Studierendenbeitrag um den Preis des Tickets kürzen.
* Studierende, die sich aufgrund ihres Studiums für ein Semester im Ausland aufhalten.
* Auf Antrag beurlaubte Studierende können das Semesterticket nicht erwerben.
Möglich ist ein reduzierter Beitrag mittels „Antrag auf Befreiung vom VRR/NRW-Ticket“ beim Studierenden-Support bei den Gründen:
* Studienbedingtes Auslandssemester
Beim AStA kann bei folgenden Gründen ein Antrag auf Rückerstattung gestellt werden:
* Studierende, die aufgrund einer langfristigen Erkrankung das Ticket nicht nutzen können.
* Studierende mit sehr geringem Einkommen.
Alle Studierenden, auf die mindestens eines der drei genannten Kriterien zutrifft, können bis zum ersten offiziellen Vorlesungstag des Semesters einen Antrag auf Rückerstattung stellen. Das Antragsformular findet ihr hier. Bei positivem Bescheid wird das Ticket entwertet und das Geld anteilig zurückgezahlt. Der Antrag muss für jedes Semester neu gestellt werden. Finanziert werden die zusätzlich zu den im Vertragstext mit dem VRR vereinbarten Ausnahmen durch einen kleinen Betrag im Semesterbeitrag. Details dazu findet ihr in der Sozialfonds-Ordnung.
Studierende sind gewöhnlich in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert (studentische Pflichtversicherung). Die Versicherungspflicht entsteht mit der Immatrikulation. Liegen die Voraussetzungen der Familienversicherung vor, so geht diese der Pflichtversicherung vor. Ferner besteht zu Anfang des Studiums die Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht.
Achtung : Wenn Ihr außerhalb der Semesterferien jobbt, müsst Ihr jederzeit glaubhaft machen, dass Euer Schwerpunkt auf dem Studium liegt. Ansonsten betrachtet Eure Sozialversicherung Euch nicht mehr als Studierende. Formal geht das in der Regel, indem Ihr weniger als 20 Stunden pro Woche arbeitet. Oder Ihr weist in Ausnahmefällen bei mehr als 20 Arbeitstunden nach, dass diese am Wochenende und/oder am Abend verrichtet wurden, damit das o.g. Schwerpunktprinzip also nicht beeinträchtigt wurde. Vorher unbedingt näher informieren!
Im Regelfall wirst Du bis zum Ablauf des 25. Lebensjahres über die Familienversicherung, d.h. beitragsfrei bei Deinen Eltern mitversichert sein. Die Altersgrenze verlängert sich über den Zeitraum des abgeleisteten freiwilligen sozialen/ökologischen Jahres, des Zivil- oder Wehrdienstes. Achtung: Die Familienversicherung entfällt bei einem Einkommen von monatlich mehr als 455 Euro (bei einem Mini-Job gilt die Grenze von 450 Euro/Monat).
Für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen wird der Alltag oftmals durch die Beeinträchtigungen zusätzlich erschwert. Um diese Nachteile ein wenig ausgleichen zu können, gibt es einige Regelungsmöglichkeiten oder Hilfestellungen.
Über diese zu informieren und aufzuklären ist die Aufgabe der Arbeitsstelle Barrierefreies Studium und des Enthinderungsreferats des AStA, mit denen ihr bei Fragen oder Problemen gerne in Kontakt treten sollt.
Während des Studiums schwanger zu werden oder das Studium mit einem Kind zu beginnen, ist keine leichte Herausforderung, aber es gibt finanzielle und beratende Hilfen.
Zunächst können sich frischgebackene immatrikulierte Mütter und Väter während des ersten Lebensjahres des Kindes an das Sozialreferat wenden und auf Antrag eine einmalige Babybeihilfe erhalten. Natürlich gibt es die Babybeihilfe nur einmal, auch wenn beide Elternteile an der HSD eingeschrieben sind und auch nur, wenn das Kind zum Zeitpunkt der Antragstellung das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Bringt für den Antrag bitte die Geburtsurkunde des Kindes, eine Immatrikulationsbescheinigung aus dem Semester, in dem das Kind geboren wurde, sowie eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung mit.
Das Sozialreferat berät dich bei Bedarf auch gerne über weitere Hilfestellungen. Es ist z.B. möglich, für dein Kind Wohngeld zu beantragen, wenn du selbst keinen Anspruch darauf hast. Du kannst dir auch Infos über die Voraussetzungen geben lassen, wo und wann du Eltern- und Kindergeld beantragen kannst. Auch weitere Fragen rund ums Studium mit Kind (wie Urlaubssemester, Verlängerung der Förderungshöchstdauer des BAföG usw.) werden hier beantwortet.
Zusätzlich zum AStA-Angebot wurde vom Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften die Servicestelle „stuki“ eingerichtet. Sie bietet Unterstützung für Studierende aus dem Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften an.
Zur Beratung & Betreuung von Studierenden und Beschäftigten mit Kind(ern) steht auch das Familienbüro der HSD zur Verfügung.
Weitere Hilfen gibt es z.B. von der „Stiftung Mutter und Kind“. Hier kannst du nach einer Beratung durch eine anerkannte Beratungsstelle (z.B. AWO, Diakonie, Gesundheitsamt, Pro Familia, Sozialdienst kath. Frauen usw.) einmalige Beihilfen und unter Umständen sogar laufende Unterstützung beantragen. Oft übernehmen auch bereits erwähnte Beratungsstellen die gesamte Koordination der Antragsstellung. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.
Weiterhin kannst du, wenn du schwanger bist und dich in einer Konfliktsituation befindest, Unterstützung vom Projekt „Schwangere in Not“ der Stadt Düsseldorf erhalten. Hierfür kannst du nach einer Beratung durch eine anerkannte Beratungsstelle Zahlungen schon während der Schwangerschaft und bis zu einem Jahr nach der Geburt deines Kindes beziehen. Du musst den Antrag bis zur 20. Schwangerschaftswoche gestellt haben!
Auch das Studierendenwerk steht mit einer Sozialberatung zur Seite:
Soziale Dienste/Kindertagesstätten
Universitätsstraße 1
Judith Weiskircher
0211/8115341
E-Mail: sozialberatung@stw-d.de
Zum 01.01.2018 trat das neue Mutterschutzgesetz in Kraft. Erstmals gilt es nun auch explizit für Studentinnen. Das Gesetz soll dazu dienen den gesundheitlichen Schutz für Schwangere und Stillende zu verbessern und sicherzustellen. Mit einer Meldung im Familienbüro der HSD können die entsprechenden Angebote in Anspruch genommen werden. So besteht ein Schutz bei Prüfungsfristen und Seminarteilnahmen, bei gleichzeitigem Fortbestand des Rechtsanspruches auf die Teilnahme. Außerdem ist es möglich sich für Untersuchungen freistellen zu lassen, sowie Nachtarbeitszeiten fürs Studium einzuschränken. Zusätzlich wird eine Gefährdungsbeurteilung erstellt, um auf Belastungen in Praktika angemessen eingehen zu können.
Weitere Informationen vom Familienbüro gibt es hier.