Notfonds

Was ist der Notfonds?

Der Notfonds ist ein vom AStA eingerichteter Topf aus Geldern der verfassten Studierendenschaft, den Studierende in nicht selbst verschuldeten Notlagen rückzahlungsfrei abrufen können.

Wer kann Gelder aus dem Notfonds beantragen?

Generell kann jede*r ordentlich immatrikulierte Studierende Gelder aus dem Notfonds beantragen. Zur Bewilligung eines Antrags ist allerdings eine Einzelfallprüfung der Notlage erforderlich.

Wie viel Geld kann aus dem Notfonds beantragt werden?

Die Richtlinien des Notfonds sehen eine Obergrenze vor, die sich immer zum aktuellen Haushaltsjahr des AStA auf den zu dieser Zeit aktuellen Bafög-Höchstsatz orientiert, genauer am Bedarfssatz für Angehörige höherer Fachschulen/Akademien/Hochschulen, die nicht bei den Eltern wohnen inkl. KV und PV Zuschuss. Dieser beträgt momentan 861,00€.

Zwei der geleisteten Beihilfen werden nicht unter dieser Obergrenze gedeckelt: die Babybeihilfe (pro Kind aktuell 258,30€) und die Beihilfe in durch höhere Gewalt verursachten Notlagen (aktuell zusätzlich 861,00€).

Wie kann ich Geld aus dem Notfonds beantragen?

Um Gelder aus dem Notfonds zu beantragen muss ein Antrag an den AStA gestellt werden. Im Antrag muss die Notlage geschildert werden in der man sich befindet. Für jeden Antrag muss immer eine gültige Studienbescheinigung (aus dem OSSC) angefügt werden. Je nach beantragter Beihilfe müssen noch zusätzliche Dokumente angefügt werden. Welche genau, findest du im Beiblatt “Hinweise”.

Wohin schicke ich den Antrag?

Den Antrag samt aller Unterlagen schickst du am besten per E-Mail an sozialreferat@asta-hsd.de.

Du kannst ihn aber auch per Post an folgende Adresse senden:

AStA Hochschule Düsseldorf
Münsterstr. 156
40476 Düsseldorf

Welche Beihilfen werden geleistet?

Geleistet werden folgende Beihilfen:

  • Beihilfe nach der Geburt eines Baby
  • Beihilfe bei Krankenversicherungsrückstand
  • Beihilfe bei Mietrückstand
  • Beihilfe bei Energiekostenrückstand
  • Beihilfe in durch höhere Gewalt verursachten Notlagen

Den aktuellen Antrag, sowie weitere Informationen und Beiblätter findet ihr hier.